Weiterführende Informationen


Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Quali­fizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind.


Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet.


Förderung beruflicher Weiterbildung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt mit dem neuen Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung Unternehmen aus Rheinland-Pfalz mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr bei der Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen.

Zudem wurde das bereits etablierte Förderprogramm QualiScheck für die individuelle berufliche Weiterbildung vereinfacht und die Fördersumme auf bis zu 1.500 Euro erhöht. Beide Förderprogramme sind am 1. Oktober 2020 gestartet und werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung

Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in
Bachelor Professional/Master Professional

Aufstiegsfortbildungen sind Maßnahmen der beruflichen Bildung, die im Regelfall auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbauen. Sie dienen dem Erwerb zusätzlicher beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für die Wahrnehmung einer Aufgabe mit größerem Verantwortungsbereich beziehungsweise mit einer höheren Vergütung.

2020 wurden neue Abschlussbezeichnungen für die Fortbildungsstufen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) eingeführt und werden sukzessive geändert.

Die neuen Begriffe sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen, zugleich die Praxisnähe der Berufe unterstreichen und die Mobilität von Fachkräften aus Deutschland unterstützen. 

Auch bereits vor dem 1. Januar 2020 gemachte Abschlüsse können auf Beantragung einer Zweitschrift bei der zuständigen Kammer die neuen Abschlussbezeichnung erhalten.


Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, um ihre beruflichen und persönlichen Chancen zu verbessern.

Auch für den Betrieb und die Wirtschaft stellt sie eine Chance dar, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr – z.B. 2021/2022).

Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr – allerdings nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.

Gut zu wissen:
Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können beim Weiterbildungsministerium einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, das während der Freistellung fortgezahlt wird.


Willkommen in Rheinland-Pfalz

Make it in Rheinland-Pfalz

Mittlerweile setzen immer mehr Unternehmen auch auf internationale Fachkräfte. 

Sie sind vielleicht ein rheinland-pfälzisches Unternehmen und haben vor, Fachkräfte aus dem Ausland zu beschäftigen? Dann informieren Sie sich auf dem Online-Portal „Make it in Rheinland-Pfalz“ und erfahren Sie, wie es funktioniert und wer sie dabei unterstützt!

Eine Checkliste für die Bewertung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation hilft außerdem.


Mit Teilqualifikationen bis zum Berufsabschluss

Teilqualifikationen sind aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitete Kompetenzfelder, mit denen sich geringqualifizierte Erwerbstätige schrittweise weiterbilden können, um später den Berufsabschluss nachzuholen.

Die IHKs engagieren sich hier je nachdem welcher regionale Bedarf der Mitgliedsbetriebe und des Arbeitsmarktes besteht.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Chancen nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“ unterstützt die IHKs dabei, ein flächendeckendes, bundeseinheitliches TQ-Angebot voranzutreiben.

An wen richten sich Teilqualifikationen?

An Erwachsene über 25 Jahre, die

  • keinen Berufsabschluss oder nur einen Abschluss in einem veralteten Beruf ohne Beschäftigungsmöglichkeiten haben,
  • arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, aber auch
  • an geflüchtete Menschen mit guter Bleibeperspektive.

New Plan – Kenne dein Können

Im Beruf vorankommen, die eigenen Stärken erkennen und eine neue Perspektive finden.

New Plan der Bundesagentur für Arbeit kann dabei unterstützen, die eigenen Stärken zu testen und herauszufinden, welche beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten es für einen gibt.

Dazu kann man sich inspirieren lassen, wohin andere Personen im gleichen Berufsfeld gewechselt haben, um sich ggf. auch über diese Berufe oder Branchen zu informieren.